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Reglement

 

Teilnahmebedingungen und Reglement 2012

Termin und Strecke

Der Start der Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 findet am 3. Oktober 2012 (Tag der Deutschen Einheit) in Münster statt. Von Münster geht es Richtung Norden in den Kreis Borken. Die genauen Streckenpläne und Streckenbeschreibungen sind ab April auf der Webseite des Sparkassen Münsterland Giro.2012 unter der Adresse www.sparkassen-muensterland-giro.de abrufbar. Zur Auswahl stehen beim Sparkassen Münsterland Giro.2012 Strecken über rund 60, 100 und 130 Kilometer. Der Start der Rennen befindet sich in der Nähe des Hindenburgplatzes, das Ziel der Rennen ist ebenfalls im Bereich des Hindenburgplatzes vor dem Schloss in Münster.

Wettkampfbestimmungen

  • Das vorliegende Reglement wird bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 angewendet. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) angelehnt.
  • Mit Meldung und Teilnahme an den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 erkennt der Teilnehmer dieses Reglement an.
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und des Reglements vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
  • Weiterhin gelten die Bestimmungen des «German Cycling-Cups».


Teilnahmevoraussetzung

  • Die Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 sind offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Rennsportler mit Lizenzen der Leistungsklassen A und B sowie Vertragssportler aus beim Radsport-Weltverband UCI gemeldeten Mannschaften. Sportler dieser Klassen können zu Werbezwecken in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Veranstalter in die Veranstaltung eingebunden werden, sie werden in diesem Falle aber nicht in die Wertung der Veranstaltung aufgenommen. 
  • Amateurfahrer der Klasse C sind startberechtigt.
  • Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
  • Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.


Leistungen

Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten:

  • gesicherte Rennstrecke
  • individuelle Fahrzeitmessung mit Transpondersystem
  • Starterbeutel bei der Akkreditierung
  • Trinkflasche
  • Verpflegung auf der Strecke (100 und 130 Kilometer)
  • Technischer Support vor dem Rennen
  • Materialdienst während des Rennens
  • Medizinischer Notdienst
  • Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
  • SMS-Ergebnisdienst
  • Ergebnisliste online
  • Finisher-Urkunde als Ausdruck aus dem Internet


Organisationsbüro

Sparkassen Münsterland Giro.2012
Sportamt der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Tel.: 0251 / 492-5255
Fax: 0251 / 492-7753
Email: SparkassenMuensterlandGiro@stadt-muenster.de

Anmeldung und Anmeldeschluss

Zum Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 werden maximal 1750 Teilnehmer pro Rennstrecke zugelassen.

Folgende Anmeldemöglichkeiten werden angeboten:

  • Online-Anmeldung unter www.sparkassen-muensterland-giro.de
  • Anmeldeformular (auch im Internet als pdf) vollständig ausfüllen, unterschreiben und per Post oder Fax an

Sparkassen Münsterland Giro.2012
Sportamt der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Fax: 0251 / 492-7753

Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer kann am 2. Oktober 2012 persönlich oder über eine Vollmacht bei der Startnummernausgabe im Startbereich in Münster einen Ersatzteilnehmer benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt. Für die Bearbeitung des Teilnehmerwechsels wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Bei Nichtantritt verfällt jeder Anspruch.

Meldeschluss - online, per Post oder per Fax - ist am 25. September 2012 um 24 Uhr oder bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl von 1750 pro Rennstrecke. Bei Nichterreichen der maximalen Teilnehmerzahl ist eine persönliche Nachmeldung am Sonntag, 2. Oktober 2012, von 15 bis 20 Uhr unter Vorlage des Personalausweises und ausschließlich unter Barzahlung der Start- sowie zehn Euro Nachmeldegebühr bei der Startnummernausgabe möglich. Schecks werden nicht akzeptiert.
Am Mittwoch, 3. Oktober 2012, können keine Anmeldungen mehr angenommen werden.

Der Teilnahmebeitrag wird als einmaliges Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) von Ihrem Konto abgebucht. Gleiches gilt für die entstehende Gebühr von 75 Euro bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders. Entstehende Kosten durch fehlerhafte Bankverbindung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Startunterlagen, Startablauf und Programm

Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Startunterlagen können nicht versendet werden.

 

Abholung der Startunterlagen:

 

Sonntag, 2. Oktober 2012:

  • 15 bis 20 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen und Nachmeldung (bei Verfügbarkeit)

Montag, 3. Oktober 2012:

  • 7 - 10 Uhr: Ausgabe der Startunterlagen


Streckenwechsel


Ein Streckenwechsel ist grundsätzlich möglich. Für die Bearbeitung eines Streckenwechsels wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Allerdings kann der Veranstalter einen Streckenwechsel nur gewährleisten, wenn die maximale Teilnehmerzahl pro Rennstrecke noch nicht erreicht wurde.
Bei einem Streckenwechsel nach dem Anmeldeschluss wird der Teilnehmer automatisch in den letzten Startblock der jeweiligen Strecke eingeordnet. Ein Streckenwechsel ohne entsprechende Ummeldung hat die Disqualifikation zur Folge.

Zeitmessung und Transponder

Die Zeitnahme erfolgt über einen Zeitmesstransponder, den alle Teilnehmer mit Ihren Startunterlagen erhalten. Ohne Transponder ist eine Teilnahme nicht möglich. Bei Abgabe des Transponders erhalten Sie eine Rückgabequittung.

Durchschnittsgeschwindigkeit und Besenwage

  • Voraussetzung zur Teilnahme an den Jedermannrennen im Rahmen Sparkassen Münsterland Giro.2012 ist eine durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit von 26 Kilometern pro Stunde bei der 60-Kilometer-Strecke, 28 Kilometer pro Stunde bei der 100 Kilometer langen und 29 Kilometer pro Stunde bei der 130-Kilometer-Strecke (inklusive Verpflegungspausen). Diese Geschwindigkeit gilt für den gesamten Rennverlauf und wird an verschiedenen Punkten kontrolliert. Wer die geforderte Geschwindigkeit unterschreitet wird von der Rennleitung aus dem Rennen genommen, disqualifiziert und erscheint in keiner Ergebnisliste.
  • Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
  • Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung auf eigene Gefahr zum Ziel zu fahren oder in den Besenwagen einzusteigen. Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als disqualifiziert und erscheinen in keiner Ergebnisliste.
  • Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.


Fahrrad und Zubehör


Allgemeines

  • Für die Veranstaltung sind Rennräder, Triathlonräder, Mountainbikes und sonstige Sporträder zugelassen. Einräder, Sitz- und Liegeräder und Handbikes sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
  • Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Fahrräder nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
  • Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.


Sonderregelungen
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 verboten:

  • Scheibenräder vorn und oder hinten
  • Triathlon-, Hörner- oder Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen Mountainbike-«Bar-Ends»)
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Trinkflaschen aus Alu, Glas oder Materialien, die zerbrechlich sind oder sich nicht leicht verformen lassen
  • Mehrspurige Fahrzeuge

Helmpflicht, Bekleidung, Startnummer

  • Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines international anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS).
  • Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem Oberkörper zu fahren.
  • Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Trikottaschen bzw. der Lenden zu befestigen, außerdem ist die Lenkernummer zu benutzen

Wertungen/Altersklassen

GESAMTEINZELWERTUNG

Bei der Gesamteinzelwertung wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern unterschieden. Daraus ergibt sich die
Gesamteinzelwertung männlich und
Gesamteinzelwertung weiblich.

ALTERSKLASSENWERTUNGEN

In den Altersklassenwertungen wird zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern und der Altersklasse unterschieden. Daraus ergeben sich folgende Altersklassenwertungen:

  • Jugend m/w 1996 und jünger
  • Junioren m/w 1994 bis 1995
  • Männer/Frauen m/w 1983 bis 1993
  • Master 1 m/w 1972 bis 1982
  • Master 2 m/w 1962 bis 1971
  • Master 3 m/w 1952 bis 1961
  • Master 4 m/w 1951 und älter


SONDERWERTUNG TANDEM

TEAMWERTUNG

  • Bei der Teamwertung werden die vier schnellsten Teammitglieder jedes Teams gewertet.
  • Ein Team besteht aus mindestens vier und maximal sieben Fahrern. Das Verhältnis  von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich. Alle Fahrer erscheinen in der Einzelwertung, die besten vier Fahrer kommen in die Teamwertung.
  • Teams unterliegen keiner vorgeschriebenen Altersstruktur.
  • Jedes Teammitglied startet aus dem Block, für den es vorgesehen ist.
  • Ist ein gemeinsamer Start gewünscht, startet das Team aus dem Startblock des Fahrers mit dem hintersten Startblock.

 

Siegerehrungen

  • Bei den Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 werden für alle Strecken die drei schnellsten Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie das zeitschnellste Team auf der Bühne geehrt. Die Sieger und Platzierten (1-3) der AK-Wertungen erhalten Sachpreise.
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
  • Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrungen ist den Startunterlagen zu entnehmen.
  • Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so hat er keinen Anspruch auf die Ehrenpreise.
  • Im Anschluss an die Siegerehrung des Sparkassen Münsterland Giro.2012 findet die Siegerehrung für die Deutsche Jedermann-Meisterschaft und die Gesamtwertung des «German Cycling-Cup 2012» statt.


Zeitnahme, Ergebniserstellung

 

  • Der bei der Akkreditierung ausgegebene Zeitmesstransponder muss den Vorschriften entsprechend angebracht werden.
  • Die Zeitnahme beim Jedermannrennen im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 erfolgt individuell und elektronisch. Die Zeitmessung erfolgt mittels Transpondertechnik. Die Ergebniserstellung erfolgt nach Vorgaben des «German Cycling-Cups» mit einer kombinierten Brutto- und Nettozeiterfassung (siehe Reglement Deutsche Jedermann-Meisterschaft und «German Cycling-Cup 2012»). Die ersten 50 ankommenden Fahrer sowie die ersten 15 ankommenden Fahrerinnen werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer mit Ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des Rennens gewertet. Die Wertung der Altersklassen erfolgt ausschließlich über die Nettofahrzeiten.

Zieleinlauf

Wir bitten dringend und ausdrücklich darum, im Zieleinlauf auf potentiell gefährliche Fahrmanöver zu verzichten. Es kommt immer wieder auf Grund von mangelnder Radbeherrschung gerade im Zielsprint zu vermeidbaren Stürzen. Bitte überlegen Sie sich, ob die Gefährdung der eigenen Gesundheit und die der Mitstreiter in einem akzeptablen Verhältnis zur möglichen Ergebnisverbesserung steht, zumal die Rangliste im Wesentlichen nach der Nettozeit erstellt wird.


Startblockeinteilung

  • Jedem Teilnehmer wird mit der Akkreditierung ein Startblock zugeteilt. Er muss aus diesem Startblock das Rennen aufnehmen. Die Zuteilung kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der Gesamtwertung der Deutschen Jedermann-Meisterschaft bzw. des «German Cycling-Cups 2011» sowie die ersten 100 männlichen und die ersten 50 weiblichen Fahrer der zum Meldeschluss des betreffenden Rennens aktuellen Wertung der Deutschen Jedermann-Meisterschaft bzw. des «German Cycling-Cups 2012» haben die Berechtigung, aus dem ersten Startblock des jeweiligen Rennens zu starten.  Sollten nicht alle Vorjahresplatzierten oder Platzierten der aktuellen Wertung melden, besteht kein Anspruch auf Nachrücken.
  • Der Veranstalter hat die Möglichkeit, je nach Beschaffenheit des Startbereiches weitere Teilnehmer im ersten Startblock zu platzieren. Grundlage hierfür ist die Durchschnittsgeschwindigkeit beim Sparkassen Münsterland Giro.2011. Für die anderen Startblöcke haben schnellere Fahrer des Vorjahres Vorrang vor langsameren Fahrern, die weiteren Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.
  • Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn in seinem Startblock zu sein. Dabei sind die ausgeschilderten Eingänge zu nutzen. Eine Rangordnung innerhalb eines Startblockes gibt es nicht. Teilnehmer, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich innerhalb des Startblockes vorn einreihen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und der Eingangsbereich des Startblockes frei bleibt.
  • Es ist nicht erlaubt über Absperrzäune in den Startblock zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln.


Fahrordnung

  • Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot der STvO.
  • Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt.
  • Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird geahndet.
  • Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
  • Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern der durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich passieren zu lassen.

ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit die Rennstrecke befahren und können entgegen der Fahrtrichtung fahren.

  • Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten.

Verpflegung während des Rennens

 

  • Bei den Jedermannrennen über 100 und 130 Kilometer im Rahmen des Sparkassen Münsterland Giro.2012 ist eine Verpflegungsstelle eingerichtet. Diese ist durch Schilder im Abstand von 1000, 500 und 250 Metern zur Verpflegungsstelle gekennzeichnet.
  • Zur Verpflegungsaufnahme muss der Teilnehmer zuerst ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen, von der Straße rücksichtsvoll und umsichtig abbiegen und vollständig anhalten. Die Einfahrt in die Verpflegungszone wird durch eine Beschilderung angezeigt.
  • Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist nicht erlaubt.

Eigene Begleitfahrzeuge und fremde Hilfe

  • Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren.

Materialwechsel / Defektbehebung

  • Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet.
  • Jegliche Defektbehebung hat nur im Stand auf der rechten Straßenseite zu erfolgen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.

Aufgabe des Rennens

  • Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, hat er auf der rechten Fahrbahnseite zu warten. Dort muss er auf die Begleitfahrzeuge warten und anzeigen, dass er Hilfe braucht. Die ärztliche Notversorgung auf der Strecke ist für Teilnehmer gewährleistet. Weitere Informationen werden mit den Startunterlagen veröffentlicht.

Strafenkatalog

  • Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
  • Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog.
  • Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.

Art des Vergehens und Strafmaß

  • Vordrängeln in der Startaufstellung;                                    Verwarnung
  • Aufstellen im falschen Startblock;                                     Disqualifikation
  • Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten;            Verwarnung oder Disqualifikation
  • Gefährliche Fahrweise;                                                  Verwarnung oder Disqualifikation
  • Vorsätzliche gefährliche Fahrweise;                             Disqualifikation
  • Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad;          Startverbot
  • Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen;       Disqualifikation
  • Abnehmen des Sturzhelms im Rennen;                        Disqualifikation
  • Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern; Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/nicht erkennbar; Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Abweichungen von der gewählten Fahrlinie bei Gefährdung seiner Konkurrenten;   Disqualifikation
  • Regelwidriger Sprint;                    Disqualifikation
  • Abziehen am Trikot;                                      zwei Minuten Zeitstrafe
  • Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern;        Disqualifikation
  • Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft;           Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft;  Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers; Verwarnung und zwei Minuten Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Absichtliches Abweichen vom Kurs; Disqualifikation
  • Versuch, klassifiziert zu werden ohne die gesamte
  • Strecke absolviert zu haben; Disqualifikation
  • Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke;               Disqualifikation
  • Windschutz hinter einem Fahrzeug;        Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Regelwidrige mechanische Hilfe; Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
  • Regelwidrige Verpflegung;                             Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges;  Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung oder der Ordner;   Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe oder Disqualifikation
  • Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen;        Disqualifikation
  • Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen;    Disqualifikation
  • Mitführen eines Glasbehälters;                            Disqualifikation
  • Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes;               Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
  • Fortwerfen eines Glasgegenstandes;                                   Disqualifikation
  • Erneute Passage der Ziellinie in Rennrichtung mit befestigter Rückennummer;     Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
  • Nichtteilnahme an der Siegerehrung;                            Verlust der Ehrengaben
  • Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung;           Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe

Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.

Ausfall/Absage der Veranstaltung

Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt absagen oder abbrechen. Der Teilnehmer hat dabei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise oder Hotelkosten.

Haftungsausschluss

Der Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen fahrlässig oder grob fahrlässig verursachter Schäden, insbesondere Verletzungen, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen.

Für die Teilnahme an diesem Wettbewerb bescheinigt der Fahrer einen ausreichend trainierten und ärztlich bestätigten Gesundheitszustand.

Datenschutzerklärung

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen.

Eine Weitergabe der im Rahmen dieser Veranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt (außer an rad-net zur Erstellung der Ranglisten Deutsche Meisterschaft und German Cycling Cup).

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche seitens des Teilnehmers genutzt werden dürfen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er weiterhin über diese Veranstaltungen und ähnliche zukünftige Veranstaltungen, durchgeführt von unseren Partnern, informiert wird.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Den vorstehenden Erklärungen insbesondere der Datenschutzerklärung stimme ich bei der Anmeldung zum Sparkassen Münsterland Giro.2012 mit meiner Anmeldung zu.